Bei einem Verkehrsunfall kann leider nicht nur Blechschaden, der sogenannte materielle Schaden, entstehen, sondern auch ein Personenschaden, der sogenannte immaterielle Schaden.
Hiervon sind nicht nur das Schmerzensgeld als Schadenswiedergutmachung oder Behandlungskosten umfasst, sondern auch und insbesondere entstehende Kosten bei Dauerschäden.
Diese sind zum Beispiel Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden oder Kosten für Umbaumaßnahmen oder besondere Anschaffungen.
Hier ist es wichtig, sich von den Versicherungen nicht abspeisen zu lassen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.
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